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   LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17   

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https://dejure.org/2018,52695
LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17 (https://dejure.org/2018,52695)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2018 - 8 Sa 43/17 (https://dejure.org/2018,52695)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 8 Sa 43/17 (https://dejure.org/2018,52695)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner ihre Gegenleistung für die zugesagten Betriebsrenten bereits erbracht haben und dass die Betriebsrenten insbesondere ab dem Zeitpunkt des Versorgungsfalls einen besonderen Schutz genießen, weil die Betriebsrentner selbst nicht mehr für einen anderweitigen Ausgleich von Versorgungslücken sorgen können (vgl. BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 282/09 - Tz 38).

    Zwar ist der Beklagten Recht darin zu geben, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dies für Eingriffe in Anpassungsregelungen dann genügen lässt, wenn ein geringfügiger Eingriff gegeben ist (vgl. BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 282/09 - Tz 37).

    Ebenso mag hier ein geringfügiger Eingriff vorliegen, weil die Kaufkraft der Renten durch den Ausgleich der Inflationsrate gewahrt blieb und die Rentner insoweit keinen Anlass gehabt hätten, anderweitig eine Versorgungslücke zu schließen (vgl. (vgl. BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 282/09 - Tz 38).

    Das bedeutet hier, da es um einen Anpassungsvorbehalt in Bezug auf eine grundsätzlich zugesagte Erhöhung der Betriebsrenten gemäß dem gesetzlichen Rentensteigerungssatz geht, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu wahren sind (vgl. BAG, 28.6.2011, 3 AZR 282/09 - Tz 38).

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    Der Normgeber muss dabei die von ihm erlassenen Regelungen so bestimmt fassen, dass die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge erfüllt sind (BAG v. 19.04.2012 - 6 AZR 677/10 - Tz 27; BAG v. 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 - Tz 36).

    Sie dürfen insbesondere unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (BAG v. 19.04.2012 - 6 AZR 677/10 - Tz 27; BAG v. 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 - Tz 36).

    Die Rechtsprechung ist zudem gehalten, verbleibende Unklarheiten über den Anwendungsbereich einer Norm durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (BAG v. 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 - Tz 36).

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    Der Normgeber muss dabei die von ihm erlassenen Regelungen so bestimmt fassen, dass die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge erfüllt sind (BAG v. 19.04.2012 - 6 AZR 677/10 - Tz 27; BAG v. 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 - Tz 36).

    Sie dürfen insbesondere unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (BAG v. 19.04.2012 - 6 AZR 677/10 - Tz 27; BAG v. 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 - Tz 36).

    Gerichte dürfen tarifliche Regelungen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen wegen mangelnder Bestimmtheit und des darauf beruhenden Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze für unwirksam erachten (sind (BAG v. 19.04.2012 - 6 AZR 677/10 - Tz 27).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG v. 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 - Tz 13).

    (BAG v. 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 - Tz 14; BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - Tz 17; BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - Tz 30).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG v. 18.09.2012 3 AZR 431/10; BAG v. 09.11.1999 - 3 AZR 432/98).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG v. 18.09.2012 - 3 AZR 431/10).

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG v. 30.08.2016 - 3 AZR 272/15 - Tz 16; BAG v. 10.07.2013 - 10 AZR 915/12 - Tz 28).
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG v. 30.08.2016 - 3 AZR 272/15 - Tz 16; BAG v. 10.07.2013 - 10 AZR 915/12 - Tz 28).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    (6) Schließlich kann im Hinblick auf die Anforderungen, die an den sachlichen Grund für eine Abweichung vom Anpassungsgrundsatz zu stellen sind, auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Eingriffen in Betriebsrentenansprüche zurückgegriffen werden (sog. Drei-Stufen-Modell, vgl. grundlegend BAG v. 17.04.1985 - 3 AZR 72/83).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    (BAG v. 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 - Tz 14; BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - Tz 17; BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - Tz 30).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 08.01.2018 - 8 Sa 43/17
    (BAG v. 26.04.2017 - 10 AZR 589/15 - Tz 14; BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - Tz 17; BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 670/06 - Tz 30).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78

    Gestaltungsmöglichkeit - Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende

  • LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 32/17

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Anpassungsvorbehalt - Auslegung

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 369/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Januar 2018 - 8 Sa 43/17 - aufgehoben.
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